• Grundsätzliches zum Impressum im Internet (18.02.2020)

     

    Nahezu jede Website muss ein Impressum – auch Anbieterkennzeichnung genannt – enthalten. Lediglich private Homepages, die ausschließlich für den eigenen Familien- und Freundeskreis vorgesehen sind, benötigen keines. In Deutschland ist die Pflicht zu einem Impressum bzw. einer Anbieterkennzeichnung auf § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) zurückzuführen. Diese Paragrafen sollen sicherstellen, dass Nutzern zumindest grundlegende Informationen zum Website-Betreiber verfügbar sind.

 

 

 

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